Die Kosten für heilpraktische Behandlungen werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Auch von privaten Krankenkassen und/oder der Beihilfestelle werden die Kosten möglicherweise nur teilweise oder gar nicht übernommen. Bitte erkundigen sie sich vorab. Sie erhalten eine Privatrechnung, die sie selbst bezahlen müssen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach den Grundsätzen der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) und meinem Stundensatz.
Verbrauchte Präparate (z.B. bei Infusionen/Injektionen) bzw. besonderen Anwendungen werden gesondert oder in einer Rechnung abgerechnet.